Vollkaskoversicherung Spanien - Lagun aro

Mietversicherung für Wohnmobile und Camper

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Lagun Aro, ein in der kollaborativen Wirtschaft engagierter Versicherer, arbeitet mit Yescapa zusammen, um Vermietungen von Wohnmobilen und Campern in Spanien zwischen Privatpersonen bestens abzusichern.

  • Gilt für Fahrzeuge, die in Spanien zugelassen sind.
  • Versicherungsschutz bei Schäden am Fahrzeug, bei Glasbruch, Diebstahl des Fahrzeugs durch einen Dritten sowie bei Brand. Außerdem Pannenhilfe ab Kilometer 0 im Fall einer Panne oder eines Unfalls.

Garantien

Die Versicherungsleistungen für einen entspannten Urlaub:

  • Obligatorische Haftpflichtversicherung
  • Freiwillige Zusatz-Haftpflichtversicherung
  • Rechtschutz
  • Schäden am Fahrzeug mit Selbstbehalt. Diese Garantie greift bei allen Unfällen die das Fahrzeug und sein Zubehör betrifft (Diebstahl des Fahrzeugs durch einen Dritten, Brand, Zusammenstoß und jedes andere Ereignis, das als Unfall bezeichnet wird). Die Reparatur, der Austausch geschädigter Teile und Totalschaden des Fahrzeugs sind versichert. Entschädigung bei Totalschaden:
  • Das Fahrzeug ist jünger als ein Jahr: Neuwert
  • Das Fahrzeug ist älter als ein Jahr: Verkehrswert
  • Pannenhilfe ohne Selbstbeteilung ab 0 Km
  • Personenschaden des Fahrers
  • Strukturelemente des Fahrzeugs (Verkleidung, Boden, Fenster, Türen)
  • Mobiliar, welches zum Fahrzeug gehört (Küche, Schränke, Toilette, Wasser- und Gasanschlüsse, Klimaanlage)
  • Elektronische Geräte (Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik)
  • Das feste, vom Hersteller eingebaute Zubehör und Chassis des Fahrzeugs (bis zu 1.500€).

Selbstbeteiligungen

Die Selbstbeteiligung wird jeweils vom Mieter im Schadensfall (auch bei Diebstahl) bezahlt - die restliche Schadenssumme übernimmt die Versicherung.

  • Vertraglicher Selbstbehalt von 1500€ : Dieser Selbstbehalt wird standardgemäß angewendet, doch hast du die Möglichkeit eine Selbstbehaltreduzierung auf 500€ im Buchungsprozess zu beantragen. .
  • Selbstbeteiligung bei Glasschäden: 150€

Der Selbstbehalt wird dann fällig, wenn ein Schadensfall vom Fahrer verursacht wird, oder kein anderer Verursacher ausgemacht werden kann. Pro Schadensfall fällt ein Selbstbehalt an. Es ist also möglich, dass mehrere Selbstbehalte anfallen wenn es zu mehreren Schäden in einem Mietzeitraum kommt.

Bedingungen

Konditionen, damit das Fahrzeug versichert werden kann :

  • Fahrzeug in Spanien zugelassen;
  • Regelmäßige Hauptuntersuchung je nach vorgeschriebenen Regelungen.

Konditionen, damit Fahrer und/oder Mieter versichert werden können.

  • Mindestalter 24 Jahre;
  • Seit 2 Jahren einen Führerschein der entsprechenden Fahrzeugklasse besitzen;
  • Seit 2 Jahren im Besitz eines Führerschein der Fahrzeugklasse C, wenn das Fahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von über 3,5 T hat.

Wenn der Unfall von einer Person verursacht wurde, welche die Versicherungsbedingungen bzgl. Mindestalter und Führerscheinbesitz nicht erfüllt, berechnet der Versicherer eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 3.000€ die vom Fahrer und/oder Mieter getragen werden muss.

Nutzung

Du bist für private Reisen abgedeckt, solange du nicht kostenpflichtig Personen oder Waren transportierst. Diese Reisen sind erlaubt:

  • In Spanien
  • In Andorra und Monaco
  • sowie die auf der internationalen Versicherungskarte ausgeschriebenen Länder: Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Malta, Schweiz, Andorra, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Litauen, Lettland, Estland, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Irland, Island, Polen, Slowenien, Kroatien, Bosnien, Montenegro, Mazedonien, Griechenland, Tschechische Republik, Slowakei, Ukraine, Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Türkei, Tunesien, Marokko, Algerien, Albanien, Weißrussland, Bosnien Herzegowina, Iran, Israel, Moldavien, Russland, Serbien.

Ausnahmen der Versicherungsleistungen

Abgedeckt sind Unfallschäden, d.h. Schäden infolge eines zufälligen, plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisses, das sich während der Vermietung eines über Yescapa gemieteten Fahrzeugs ereignet hat und dessen Reparaturkosten den Betrag des vereinbarten Selbstbehalts übersteigen. Manche Fahrzeugelemente sind von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen:

  • Vorzelte und Vordächer sowie deren Verankerungsmechanismen;
  • Externe Antennen und Blitzableiter;
  • Solarmodule
  • Abnehmbare Haushaltsgeräte
  • Truhen, Dachträger, Fahrradträger, Motorradträger sowie Fahrzeuge und Ausrüstungselemente - unabhängig davon, ob sie vorhanden sind oder nicht - die zum Zeitpunkt des Vorfalls in diesen Elementen verstaut waren;
  • Schäden an Reifen durch Durchstechen, Bremsen oder Reifenpanne;
  • Zubehör oder Elemente, unabhängig davon, ob es sich um Originale der Marke handelt oder nicht, die nicht befestigt sind;
  • Haushaltsgeräte wie Geschirr, Gläser, Besteck und ähnliche Artikel, elektrische Haushaltskleingeräte, Stühle, Tische und ähnliche Artikel sowie andere Einrichtungsgegenstände aus dem Fahrzeuginneren;
  • Fälle von Diebstahl durch eine Person, die in engem Kontakt mit dem Reisenden steht (z.B. Mitarbeiter, Familienangehöriger);
  • Persönliche Gegenstände, die im Zuge eines Einbruchs aus dem Fahrzeug entwendet wurden, unabhängig davon, ob sie dem Mieter oder dem Eigentümer gehören;
  • Verlust oder Beschädigung des Anhängers und seines Inhalts;
  • Der Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen (mechanisch beschädigt), die vom versicherten Fahrzeug gezogen werden;
  • Glasbruch an Elementen, die nicht vom Licht durchdrungen werden;